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Öffentliche Auslegung nach § 3 Baugesetzbuch des Entwurfes des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 6 “Am Angerborn” Großheringen vom 23.08.2019
Während der Öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, Anregungen zum ausgelegten Planverfahren (Bebauungsplan, ...) mündlich, schriftlich oder zur
Niederschrift vorzubringen. Für jedermann wird die Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ort: Gemeindeverwaltung Großheringen, Kösener Straße 10, 99518 Großheringen
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