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Öffentliche Auslegung nach § 3 Baugesetzbuch des Entwurfes des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großheringen, 04/2022
Während der Öffentlichen Auslegung vom 19.05. bis 24.06.2022 hat jedermann Gelegenheit, Anregungen zum ausgelegten Planverfahren (Flächennutzungsplan,
...) mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Für jedermann wird die Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ort: Gemeindeverwaltung Großheringen, Kösener Straße 10, 99518 Großheringen |